Versteigerungsakte
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum) in Berlin
Standortgenauigkeit: Hausnummer
Beschreibung
T e i l e i g e n t u m N r. 2 5 Unvermietete räumlich nicht abgetrennte Teilfläche bestehend aus Wohnzimmer, offener Küche, 2 Terrassen, kein eigenes Badezimmer, keine eigene Eingangstür vom Treppenraum mit einer anteiligen Wohnfläche von ca. 67,35 m² belegen im Dachgeschoss des Gartenhauses links bis in den rückwärtigen Bereich des Seitenflügels. Das Teileigentum ist räumlich nicht gegenüber dem Teileigentum Nr. 26 abgetrennt; es erfolgt eine Nutzung als wirtschaftliche Einheit. Monatlich zu zahlendes Wohngeld laut Gutachten: 410,36 €. Heizsystem: Gaszentral. Ein zweiter Rettungsweg über Dach ist nicht vorhanden!! Nach Mitteilung des Bezirksamtes Pankow von Berlin (270-2013-9401-Stdat BWA) vom 14. September 2023 hat die Baugenehmigung aufgrund der Nichterrichtung des zweiten Rettungsweges ihre Gültigkeit verloren und es besteht eine direkte Gefahr für die Nutzung dieser Einheit (TE 25/TE 26). Baujahr des Gebäudes: ca. 1900, Dachgeschossausbau Gartenhaus und hinterer Seitenflügel: nach 2005. T e i l e i g e n t u m N r. 2 6 Unvermietete Teilfläche einer 3-Zimmer-Wohnung, ca.. 64,90 m² anteilige Wohnfläche belegen im Dachgeschoss des Gartenhauses rechts bis in den rückwärtigen Bereich des Seitenflügels, 2 Zimmer, Bad, WC, Hauswirtschaftsraum, Flur, keine Küche. Baujahr des Gebäudes: ca. 1900 Dachgeschossausbau Gartenhaus und hinterer Seitenflügel: nach 2005. Monatlich zu zahlendes Wohngeld laut Gutachten: 202,24 €. Heizsystem: Gaszentral. Baugenehmigung für Dachgeschossausbau erloschen, zweiter Rettungsweg über das Dach erforderlich! Auf Ziff. 2.12 (Seite 9 des Gutachtens) nebst Auskunft des BezAmtes Pankow, FB Bau- und Wohnungsaufsicht sowie Ziff. 3.4 (Seite 12 des Gutachtens) wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Nutzung der Einheiten zu Wohnzwecken ist nach den Ausführungen im Gutachten im Augenblick ausdrücklich untersagt. Teileigentum Nr. 25 ist eine wirtschaftliche Einheit mit dem Teileigentum Nr. 26. Auf die Gutachten wird jeweils verwiesen. Die Verfahren betreffend das Teileigentum Nr. 25 und das Teileigentum Nr. 26 sind gemäß § 18 ZVG verbunden worden. Es ist jeweils Zwangsverwaltung angeordnet. Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Christian Seekopp, Friedrich-Engels-Straße 17, 13156 Berlin.