← Zur Übersicht

Versteigerungsakte

lfd. Nr. 1: Einfamilienhaus mit Garage, lfd. Nr. 2: unbebaut in Idar-Oberstein

DElfd. Nr. 1: Einfamilienhaus mit Garage, lfd. Nr. 2: unbebautFORECLOSUREAz. 0011 K 0033/ 2025
Karte wird geladen…

Standortgenauigkeit: Hausnummer

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Montag, 26.10.2026 11:00 Uhr 116, Sitzungssaal Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Idar-Oberstein Flur 59, Flurstück 376/1 Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche Finsterheckstraße 102 1.362 16131 BV 1 2 Idar-Oberstein Flur 59, Flurstück 371/5 Waldfläche An der Finsterheck 2.370 16131 BV 2 3 Idar-Oberstein Flur 59, Flurstück 374 Erholungsfläche An der Finsterheck 98 16131 BV 3 4 Idar-Oberstein Flur 59, Flurstück 422 Erholungsfläche Finsterheckstraße 811 16131 BV 4 5 Idar-Oberstein Flur 59, Flurstück 372/1 Waldfläche An der Finsterheck 662 16131 BV 5 6 Idar-Oberstein Flur 59, Flurstück 373 Erholungsfläche An der Finsterheck 84 16131 BV 6 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus mit Garage Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut Der Versteigerungsvermerk ist am 24.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.