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Versteigerungsakte

Einfamilienhaus in Clausen

DEEinfamilienhausFORECLOSUREAz. 0001 K 0060/ 2022
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Standortgenauigkeit: Hausnummer

Beschreibung

Amtsgericht Pirmasens Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 60/22 Pirmasens, 12.04.2023 Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, 21.06.2023 14:00 Uhr 153, Sitzungssaal Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: - Eingetragen im Grundbuch von Clausen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Clausen 3613 Gebäude- und Freifläche Haupstraße 40 493 1457 BV 6 - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus bebautes Grundstück; Wohnfläche ca. 119 m²; der allgemeine Zustands wird als noch befriedigend bezeichent; das Objekt konnte vom Sachverständigen nur von außen besichtigt werden; Verkehrswert: 75.500,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 07.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.