Versteigerungsakte
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Sonstiges in Schönefeld
Standortgenauigkeit: Postleitzahl
Beschreibung
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Waßmannsdorf lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt 1 Waßmannsdorf Flur 1 Flurstück 245 Landwirtschaftsfläche B 96a 4.553 46 BV Nr. 6 Waßmannsdorf Flur 1 Flurstück 246 Verkehrsfläche B 96a 242 46 BV Nr. 6 Waßmannsdorf Flur 1 Flurstück 247 Unland B 96a 194 46 BV Nr. 6 2 Waßmannsdorf Flur 1 Flurstück 254 Unland B 96a 15 46 BV Nr. 7 Waßmannsdorf Flur 1 Flurstück 255 Verkehrsfläche B 96a 12 46 BV Nr. 7 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist unbebaut. Es wird aktuell landwirtschaftlich und als Verkehrsfläche genutzt, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 04/93 „Gewerbepark am Airport“ und ist darin überwiegend als Gewerbeobjekt ausgewiesen. Verkehrswert: 2.090.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 04/93 „Gewerbepark am Airport“ und ist darin als Verkehrsfläche inkl. Kompensationsmaßnahme ausgewiesen. Verkehrswert: 35,00 € Der Gesamtverkehrswert beträgt auf Grund nachträglicher Verfahrensverbindung mithin 2.090.035,00 EUR. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer 003, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 09.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Gesamtverkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.